Pferdegelder

Pferdegelder

Pferdegelder, Entschädigung für die von rationsberechtigten Offizieren des deutschen Heers (Fußtruppen, Feldjäger, fahrende Artillerie, Train) bis zum Regimentskommandeur einschließlich zu beschaffenden eigenen Pferde, beträgt auf 8 Jahre für jedes Pferd 1500 M und wird monatlich mit 15,62 M nachträglich gewährt, falls das Pferd wirklich gehalten wird. Alle übrigen Offiziere erhalten Chargenpferde (s.d.).


http://www.zeno.org/Brockhaus-1911. 1911.

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  • Pferdegelder — Pferdegelder, staatlich gewährte Unterstützung deutscher rationsberechtigter Offiziere der Fußtruppen, der Artillerie und des Trains bis zum Regimentskommandeur zur Beschaffung und Unterhaltung von Dienstpferden. Sie betragen nach § 2 der… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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